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Fitnessverträge
Fitnessverträge oft ein Punkt in vielen Rechtsstreits mit Fitnessstudios. Selbst bin ich zwar kein Anwalt doch ich hab mir gedacht ich schau mal was man diesbezüglich weiter geben kann und Mitglieder die damit ein Problem haben zu helfen.
Dank Internet hab ich hier ein paar Zeilen geschrieben und etwas Nachgeforscht. Was wohl legitim ist und was nicht. Wie gesagt ich bin kein Rechtsexperte sonder füge in dieser Kategorie hier nur Informationen zusammen. In meiner Laufbahn gab es immer wieder Klauseln die für eine Diskussion sorgten. Ich bin gerne bereit Fälle die vorgefallen sind, die man mir zu trägt, hier zu Posten um anderen die vielleicht auch in der gleichen Situation sind zu helfen.
Wie gesagt ich will und gebe hier keine Rechtsberatung. Es werden hier nur Informationen gesammelt und zusammen getragen. Was die Richtigkeit angeht werde ich diesbezüglich keinerlei Haftung übernehmen. Denn schließlich weiß jeder das Richter ganz individuell von Fall zu Fall entscheiden können. Mit dieser Kategorie soll versucht werden etwaige Fragen vorab schon zu klären oder um direkter bei einem Rechtsstreit bei seinem Rechtsanwalt kommunizieren zu können.
Eine der mit vielleicht häufig gestellten Fragen Bezug nehmend auf Fitnessverträge in meiner Laufbahn als Fitnessberater und Fitnesscoach war, ob es legitim ist, dass sich ein Unterzeichneter Fitnessvertrag um 12 weitere Monate ohne Kündigung verlängern darf?
Laut der Zeitschrift Bodylife 4/2006: „Eine Verlängerung der Mitgliedschaft um zwölf Monte in Fitnessverträge ist nur dann zulässig, wenn bereits die Erstlaufzeit mindestens zwölf Monte betragen hat. Falls lediglich sechs Monte als Erstlaufzeit vereinbart werden, ist die vorgesehene Verlängerung unzulässig.“
Eine weiter Klausel die in einigen vielen Fitnessverträge steht ist die der Trainerpauschle. Sollte also beispielsweise folgender Satz in ihrem Vertrag stehen: „Im folgenden Jahr wird jährlich am 1. Januar für drei Einzeltrainerstunden ein Entgelt von 51,– Euro erhoben.“
Auch hier weiß die Zeitschrift Bodylife 4/2006 Rat: „Diese Klausel ist in Fitnessverträge ebenfalls unzulässig, weil der Kunde jeweils am 1. Januar einen Betrag in Höhe von 51,– Euro zu entrichten hat, unabhängig davon, ob sein Abo bereits wenige Tage danach endet. Er hat also 51,– Euro zu leisten, obwohl er gegebenenfalls keine Leistung dafür erhält. Unabhängig davon ist die Klausel so formuliert, dass lediglich im auf den Vertragsschluss folgenden Jahr ein Entgelt von 51,– Euro erhoben werden kann. Sollte sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum hinaus verlängern, ist eine weitere Geltendmachung dieses Betrages nicht möglich. Soweit in der Klausel ebenfalls die Worte „wird jährlich“ enthalten sind, liegt ein Widerspruch im Bezug auf den Text „im folgenden Jahr“ vor, der ebenfalls zu Lasten des Verwenders geht. Dies führt zur Unzulässigkeit der gesamten Klausel, die – aus Sicht des Studiobetreibers – wir sagen es einmal sehr nett – sehr unglücklich formuliert .“
So das sind die ersten Tipps die Euch hier weiter geben möchte. Du hast selbst weitere Tipps was bezüglich eines Fitnessstudios oder dem Vertrag geht. Dann lass es mich wissen.
